Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich für Teiltätigkeiten und ist auf einen auf einen Arbeitstag zu beziehen. Wechseln innerhalb einer Teiltätigkeit Lastgewichte und/oder Körperhaltungen, so sind Mittelwerte zu bilden. Treten innerhalb einer Gesamttätigkeit
mehrere Teiltätigkeiten mit deutlich unterschiedlichen Lastenhandhabungen auf, sind diese
getrennt einzuschätzen und zu dokumentieren.
Zur Beurteilung sind 3 Schritte erforderlich:
1. Bestimmung der Zeitwichtung,
2. Bestimmung der Wichtungen der Leitmerkmale sowie
3. Bewertung
Bei der Bestimmung der Wichtungen ist grundsätzlich die Bildung von Zwischenstufen (Interpolation) erlaubt. Eine Häufigkeit von 40 Lastenhandhabungen führt beispielsweise zu einer Zeitwichtung von 3.
Das
Arbeitsblatt für die Leitmerkmalmethode für Aktivitäten mit
Ziehen und Schieben umfassen, kann hier heruntergeladen werden:
Interaktives Arbeitsblatt für Tätigkeiten mit Ziehen und Schieben (Datei, 279 kB)
Dieses interaktive Arbeitsblatt ermöglicht das Ausfüllen am Computer und errechnet automatisch den tätigkeitsbezogenen Punktwert. Das Ergebnis kann dann im Computer gespeichert werden.
Weitere nützliche Dokumente zu dieser Methode:
Ausdruckbares Arbeitsblatt für Tätigkeiten mit Ziehen und Schieben (Datei, 141 kB)
Dieses Arbeitsblatt dient zur Nutzung ohne Computer und wird handschriftlich ausgefüllt.
Hinweise für die praktische Anwendung finden sich z.B. in den Lern- und Lehrmodulen des
Rückenkompass. Diese bieten nützliche Informationen für den Einsatz der Leitmerkmalmethoden in der Praxis, geben Beispiele für die Beurteilung und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Achtung!
Dieses Verfahren dient der orientierenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten. Trotzdem sind bei der Bestimmung der Zeitwichtung ebenso wie der Wichtungen für Masse, Positioniergenauigkeit, Körperhaltung und Ausführungsbedingungen gute Kenntnisse der zu beurteilenden Teiltätigkeit unbedingte Voraussetzung. Sind diese Kenntnisse nicht vorhanden, darf keine Bewertung vorgenommen werden. Grobe Schätzungen oder Vermutungen führen zu falschen Ergebnissen.
1. Schritt: Bestimmung der Zeitwichtung
Die Bestimmung der Zeitwichtung erfolgt anhand der entsprechenden Tabelle getrennt für Ziehen und Schieben über kurze Distanzen mit häufigem Anhalten und Ziehen und Schieben über längere Distanzen.
- Beim Ziehen und Schieben über kurze Distanzen mit häufigem Anhalten wird die Häufigkeit zugrunde gelegt.
- Beim Ziehen und Schieben über längere Distanzen wird der Gesamtweg zugrunde gelegt.
Der Grenzwert des Einzelweges von 5 m ist hierbei als grobe Hilfestellung anzusehen. Im Zweifelsfall sollte danach entschieden werden, welches Kriterium häufiger vorkommt: ANfahren und Abbremsen oder längeranhaltendes Ziehen.
2. Schritt: Bestimmung der Wichtungen von Masse, Positioniergenauigkeit, Geschwindigkeit, Körperhaltung und Ausführungsbedingungen
2.1 Zu bewegende Masse
Die Bestimmung erfolgt anhand der entsprechenden Tabelle unter Berücksichtigung der zu bewegenden Masse (Gewicht von Fördermittel zuzüglich Ladung) und der Art des Transportes (Flurförderzeuge, Hilfsmittel). Sehr häufig werden deichsellose Wagen mit Rollen verwendet. Hierbei ist zwischen (lenkbaren) Lenkrollen und (nicht lenkbaren) Bockrollen zu unterscheiden.
Werden im Verlauf der einzelnen zu beurteielnden Tätigkeit unterschiedliche Lasten gehandhabt, so kann ein
Mittelwert gebildet werden. Zum Vergleich können auch Spitzenlastwerte verwendet werden. Dann muss jedoch die geringere Häufigkeit dieser Spitzen und nicht die Gesamthäufigkeit zugrunde gelegt werden.
2.2 Positioniergenauigkeit und Bewegungsgeschwindigkeit
Die Bestimmung erfolgt anhand der entsprechenden Tabelle. Die Bewegungsgeschwindigkeit „schnell“ entspricht dem normalen Gehen. Wenn in speziellen Fällen deutlich schnellere Geschwindigkeiten festgestellt werden, kann die Tabelle entsprechend angepasst und eine 4 oder 8 gegeben werden. Interpolationen sind zulässig.
2.3 Körperhaltung
Die Bestimmung der Körperhaltungswichtung erfolgt anhand der Piktogramme in der entsprechenden Tabelle. Es sind die für die einzelne Tätigkeit
charakteristischen Körperhaltungen beim Handhaben der Lasten zu verwenden. Werden im Verlaufe der Arbeit unterschiedliche Körperhaltungen eingenommen, kann ein Mittelwert aus den Haltungswichtungen für die zu beurteilende manuelle Lastenhandhabung gebildet werden.
2.4 Arbeitsbedingungen
Zur Bestimmung der Wichtung für die Ausführungsbedingungen sind die zeitlich überwiegenden Ausführungsbedingungen zu verwenden. Gelegentlicher Diskomfort ohne sicherheitstechnische Bedeutung ist nicht zu berücksichtigen. Sicherheitsrelevante Merkmale sind im Textfeld ´Überprüfung des Arbeitsplatzes aus sonstigen Gründen“ zu dokumentieren.
3. Schritt: Bewertung
Die Bewertung jeder Teiltätigkeit erfolgt anhand eines
tätigkeitsbezogenen Punktwertes (Berechnung durch Addition der Wichtungen der Leitmerkmale und Multiplikation mit der Zeitwichtung). Wenn Frauen diese Tätigkeit ausführen, wird der Punktwert mit dem Faktor 1,3 multipliziert. Hierbei ist berücksichtigt, dass Frauen im Durchschnitt etw 2/3 der physischen Leistungsfähigkeit von Männern besitzen.
- Bewertungsgrundlage ist die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Schädigung. Art und Höhe der Schädigung werden dabei nicht näher definiert. Berücksichtigt sind biomechanische und physiologische Wirkungsmechanismen in Verbíndung mit Dosismodellen. Es wird davon ausgegangen, dass die interne Belastung des Muskel- und Skelettsystems entscheidend von den aufzubringenden Körperkräften abhängt. Diese Körperkräfte werden durch das Gewicht des zu bewegenden Gegenstandes, den Beschleunigungswerten sowie den Fahrwiderständen bestimmt. Ungünstige Körperhaltungen und steigende Belastungsdauer und/oder -häufigkeit erhöhen diese interne Belastung.
Die Hinweise im grauen Feld auf Seite 2 des Formblattes sind zu beachten.
- Zusammenfassende Bewertungen bei mehreren manueller Handhabungstätigkeiten sind problematisch, da sie über die Aussagefähigkeit dieser orientierenden Analyse hinausgehen. Sie erfordern normalerweise weitergehende arbeitsanalytische Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung.
- Ableitbare Gestaltungsnotwendigkeiten
Aus dieser Gefährdungsabschätzung sind sofort Gestaltungsnotwendigkeiten und -ansätze erkennbar. Grundsätzlich sind die Ursachen hoher Wichtungen zu beseitigen. Im einzelnen sind das:
- bei hoher Zeitwichtung organisatorische Regelungen,
- bei hoher Massewichtung die Reduzierung des Lastgewichtes oder der Einsatz geeigneterer Fluförderzeuge,
- bei hohen Wichtungen der Bewegungsgeschwindigkeit und Positioniergenauigkeit die Verwednung von Radführungen und Anschlagpuffern bzw. Verringerung der Arbeitspensums und
- für hohe Haltungswichtungen die Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung.
- Die Ausführungsbedingungen sollten immer "gut" sein.