Die Erfahrungen innerhalb der EU zeigen, dass die Arbeitsaufsichtsbeamten die Probleme aufgrund der manuellen Handhabung von Lasten für schwerer und komplexer halten, als die meisten anderen Fragen, mit denen sie sich bei ihrer täglichen Arbeit bei den Kontrollen beschäftigen. Deswegen wurden im Jahre 2007 Schulungen im Rahmen des Programms "
Train the trainers" eingeleitet, die zum Zweck hatten, nicht bei Vorbereitungen für die Kampagne zu helfen, sondern auch eine breit angelegte NLI-Schulungen zum Thema manuelle Lastenhandhabung durchzuführen.
Entsprechend den Vereinbarungen der MHL-Arbeitsgruppe wurde für das Jahr 2008 eine Reihe von Schulungen für die Arbeitsaufsichtsbeamten aus den einzelnen EU-Ländern geplant, die während der Kampagne 2007 geschult wurden. Diese Trainers wurden 2008 mit zusätzlichen methodischen und Schulungs-Materialien ausgestattet in Form von Schulungsprogramm, einer Power Point-Präsentation und einer Veröffentlichung über spezifische Gefahren und Good Practice in den beiden durch die Kampagne umfassten Branchen; jetzt werden von ihnen Beamte aus den einzelnen Ländern geschult, und diese schulen dann die Beamten, die die Kampagne faktisch in den Firmen realisieren.
Der Zweck dieser Schulungen ist:
- die Grundlagen und die Ziele der Kampagne "Manuelle Handhabung von Lasten 2008" zu erklären,
- das Wissen über die rechtlichen Regelungen zur manuellen Lastenhandhabung zu vermitteln,
- die mit der manuellen Handhabung von Lasten in den durch die Kampagne umfassten Branchen bewusst zu machen,
- praktisches Wissen über die Prüfungswerkzeuge der Kampagne zu vermitteln,
- die Methoden zur Beurteilung des Risikos bei manueller Lastenhandhabung verstehen zu lassen,
- das Wissen über die Werkzeuge zur Beurteilung der manuellen Lastenhandhabung zu vermitteln.
Dank diesen Schulungen werden die Beamten:
- einheitlich für die Arbeitgeberkontrollen geschult zum Thema manuelle Handhabung von Lasten gemäß der Richtlinie Nr. 90/269/EWG.
- sich der Risiken bewusst, die mit der manuellen Lastenhandhabung zusammenhängen,
- im Stande sein, die Risiken aus der manuellen Handhabung von Lasten an Ort und Stelle während der Kontrollen zu beurteilen,
- im Stande sein, die vom Arbeitgeber selbst vorgenommene Risikobeurteilung hinsichtlich der manuellen Handhabung von Lasten zu beurteilen.
Das Wissen und die Fähigkeiten der Beamten werden dann an die direkten Nutznießer der Kampagne weitergeleitet - die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich Einzelhandel und Bauwesen während der Informationskampagne und Kontrollen in den einzelnen Ländern.